Diese Art der Genehmigung ist im Privatrecht das nachträgliche Einverständnis zu einem bestimmten Rechtsgeschäft, das vorliegt, wenn durch eine oder mehrere Willenserklärungen eine bestimmte Rechtsfolge herbeigeführt werden soll.
Die privatrechtliche Genehmigungen bedürfen grundsätzlich keiner bestimmten Form. Mit unserer Abteilung Leitungsplanung unterstützten wir Sie bei der Ausarbeitung und beim Abschluss dieser privatrechtlichen Genehmigungen.
Durch persönliches Engagement unserer Außendienstmitarbeiter und deren jahrelange Erfahrung im Umgang mit Privatgrundstückseigentümern und Pächtern erlangen auch Sie ihren gewünschten Vertragsabschluss.
Ihr direkter Kontakt
Ing. Prok. Martin Daringer
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